Ab 2020 gilt die Bonpflicht. Foto: Pixabay Bald müssen auch Bäcker und Imbisse jedem Kunden einen Bon aushändigen. Symbolfoto: Pixabay
Ansichtssache

Pro & Contra: Kassenbons für jeden Kunden ab 2020?

Von
Unsere Frage: Ist es sinnvoll, dass ab 2020 jeder Kunde einen Bon bekommen muss?

Pro: Gerrit Cegielka, Verbraucherrecht, Verbraucherzentrale Bremen:

Aus Sicht des Verbraucherschutzes macht die gesetzliche Pflicht zur Ausgabe eines Kassenbons durchaus Sinn. Denn diese Pflicht beinhaltet auch immer das Recht des Kunden auf Erhalt eines Kassenzettels, der in vielen Fällen ein wesentlicher Baustein für die Durchsetzung von Verbraucherschutzrechten ist. Etwa wenn Kunden eine defekte Ware reklamieren, also ihre Gewährleistungsrechte durch Reparatur, Umtausch oder Rücktritt vom Kaufvertrag geltend machen wollen, dient der Kassenbon als Nachweis, wo und zu welchem Preis die Ware erworben wurde.
Aber auch wenn es darum geht, wettbewerbsrechtliche Regeln durchzusetzen, ist der Kassenbon oft sehr wichtig. Stimmen die im Prospekt beworbenen Preise tatsächlich mit dem an der Kasse geforderten Preis überein? Dies lässt sich ohne Kassenbon nicht beurteilen. Die Praxis lehrt: Wer nicht extra Nachfragen muss, ist eher bereit, seine Rechte auch durchzusetzen.

Contra: Stefan Schiebe, Geschäftsführer Kreishandwerkerschaft Bremen:

Dokumentationen über Mindestlohn, Aufbewahrungspflichten für Rabattkarten, Aufzeichnungen über Reinigungsarbeiten, hochgerüstete Kassensysteme und nun also noch eine Bonpflicht für jedes Brötchen – das kostspielige Bürokratiemonster in Bäckereien wird größer und größer. Das kann einem die Lust auf die Selbstständigkeit wirklich vermiesen. Wenn wenigstens­ erkennbar wäre, dass der Schutzzweck, die Verhinderung von Steuerhinterziehung, damit stringent verfolgt wird. Erneut drängt sich der Eindruck auf, dass man die Kleinen hängt… Zudem: Gerade suchen wir nach Lösungen für die umweltschädlichen Coffee-to-go-Becher­ , da soll es unschädlich sein, jährlich Milliarden von zusätzlichen Kassenbons auf nachgewiesen umwelt- und gesundheitsbedenklichem Thermopapier zu drucken? Der elektronische Kassenbon aufs Handy mag eine Lösung sein, ist aber Zukunftsmusik. Es sollte von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, die Ausgabepflicht aus Zumutbarkeitsgründen – nicht erst auf Antrag – aufzuheben.


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