Bahnfahren wird billiger, für Flugtickets muss man künftig tiefer in die Tasche greifen und im Supermarkt weist uns eine Gesundheitsampel den Weg durch das Labyrinth der Lebensmittel.
Zum Jahreswechsel beziehungsweise im Laufe von 2020 treten eine Reihe von neuen Regelungen und Gesetze in Kraft. Das sind die Wichtigsten:
Härtere Strafe für Gaffer und Schaulustige: Die Bundesregierung verbessert den Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen.
So ist künftig unbefugtes Fotografieren in den Ausschnitt oder unter den Rock von Frauen unter Strafe gestellt.
Wer Unfalltote fotografiert oder von diesen Videos anfertigt und diese etwa über die sozialen Netzwerke verbreitet, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
Höhere Bußgelder: Wer in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen sowie auf dem Schutzstreifen parkt, zahlt statt 15 Euro wie bisher künftig 30 bis 100 Euro Strafe und kann unter Umständen auch Punkte in Flensburg kassieren.
Zwei Punkte gibt es für Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden. Obendrein werden noch eine Strafe von bis zu 320 Euro sowie ein Monat Führerschein-Entzug fällig.
Moped-Führerschein ab 15 Jahren: Die Bundesländer dürfen künftig selbst über das Mindestalter für den Moped-Führerschein entscheiden. Bislang durfte der Führerschein-Klasse AM erst ab 16 Jahren gemacht werden.
Keine gesonderte Automatik-Prüfung: Wer die Fahrerlaubnis auf einem Automatik-Auto gemacht hat, durfte bislang keinen Schaltwagen führen.
Elektroautos werden weiterhin gefördert
Künftig sollen Führerscheinanwärter ein zusätzliches zehnstündiges Fahrtraining mit einem Auto mit Schaltgetriebe nachweisen, um nach Bestehen der Prüfung einen Schaltwagen fahren zu dürfen.
Verlängerung des Umweltbonus: Die Elektromobilität wird weiter gefördert. Der Zuschuss beispielsweise für einen Stromer bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro steigt von 4.000 auf 6.000 Euro.
Der Bonus bei Plug-in-Hybriden soll beispielsweise bei einem Neupreis bis 40.000 Euro auf 4.500 Euro steigen.
Bahnfahrten günstiger: Die Mehrwertsteuer auf Fernverkehrsfahrkarten sinkt von 19 auf 7 Prozent.
Die Deutsche Bahn will die Absenkung an die Kunden weitergeben. So sind ab 1. Januar Super Sparpreis-Tickets bereits für 17,90 Euro buchbar.
Höhere Luftverkehrssteuer: Fast zeitgleich mit den ersten längeren Schulferien des Jahres in Bremen erhöhen sich steuerbedingt die Flugticketpreise je nach Entfernung zwischen rund sechs und 17 Euro.
Das gute A und das böse E
Ab April 2020 zahlen Verbraucher für innereuropäische Flüge 13,03 Euro Aufschlag. Für Distanzen bis 6.000 Kilometer sind 33,01 Euro mehr fällig. Wer weiter weg fliegt, muss mit 59,43 Euro zusätzlich pro Passagier kalkulieren.
Nutri-Score für mehr Transparenz: Elektrogeräte und Heizungen tragen ein Label, damit Verbrauchern die Kaufentscheidung für energieeffiziente Geräte erleichtert wird.
Im Laufe des kommenden Jahres sollen in den Regalen der Supermärkte Lebensmittel stehen, die mit Nutri-Score gelabelt werden. Fünf Buchstaben in unterschiedlichen Farben geben Auskunft über den Nährwert des Produkts, wobei unter anderem Fett-, Salz- und Zuckergehalt des Lebensmittels berücksichtigt werden.
Das grüne A steht für günstige, das rote E für ungünstige Nährwerte. So erkennt der Verbraucher auf Anhieb, ob er beispielsweise bei einem bestimmten Fertiggericht zugreifen oder seinen Speiseplan überdenken soll.
Masernimpfpflicht: Das Masernschutzgesetz ist beschlossen und tritt am 1. März 2020 in Kraft. Ab genanntem Datum müssen Eltern nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind, sonst kann der Nachwuchs vom Besuch der Kita und Schule ausgeschlossen werden.
Gegen Eltern, die ihre nicht geimpften Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen betreuen lassen, kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro verhängt werden. Für Kinder und Personal, die zum Zeitpunkt des Inkraftretens des Gesetzes schon in einer Kita oder Schule sind, gilt eine Übergangsfrist. Sie müssen den Impfnachweis bis spätestens 31. Juli 2021 erbringen.
Finanzamt: Das Jahr 2020 bringt auch neue Steuerregelungen mit sich. So können sich Steuerzahler auf modifizierte Freibeträge freuen. Der Grundfreibetrag steigt um 240 Euro auf 9.408 Euro (Verheiratete: 18.816 Euro).
Angehoben wird auch der Kinderfreibetrag: Eltern bekommen künftig 5.172 Euro pro Kind. Das Kindergeld soll erst 2021 wieder erhöht werden. 2020 gibt es für die ersten beiden Kinder weiterhin jeweils 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro. Für jedes weitere Kind zahlt der Staat 235 Euro pro Kind.
Verbraucher müssen sich zudem auf höhere Strom- und Gaspreise einstellen. Auch erhöht die DHL die Paketpreise für Privatkunden zum 1. Januar 2020. Ferner kommt die Kassenbonpflicht und im Laufe des Jahres ein Plastiktütenverbot.
Fakten:
Eine komplette Übersicht der Neuerungen für das Jahr 2020 steht auf verbraucherzentrale-bremen.de im Internet.