Das Geschäft von Thorsten König liegt unmittelbar neben dem Finanzamt Bremen. Jetzt hat der Kiosk-Betreiber Ärger mit seinen Nachbarn – der Grund ist die neue, seit 1. Januar geltende Kassensicherungsverordnung.
Diese besagt, dass dem Kunden „in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Geschäftsvorfall“ ein Beleg zur Verfügung zu stellen ist. Für König hat das konkrete Folgen: Pro Tag verbraucht er mindestens zwei Rollen an Bonpapier, da er jedem Kunden einen Bon aushändigen muss. Seinen Berechnungen zufolge verbraucht er so pro Tag allein zwei Meter Papier.
175 Kilo zusätzlicher Müll
„Auf ein Jahr hochgerechnet bedeutet dass, das ich 175 Kilogramm zusätzlichen Müll produziere“, sagt der Verkäufer. Zwar habe er bereits auf nachhaltigeres Papier umgestellt, sagt aber dazu: Das ist natürlich auch teurer“.
Dazu kommt laut König, das kaum ein Kunde den Kassenbeleg mitnehmen möchte. „Höchstens drei von 100 Kunden wollen einen Beleg“, sagt König. Für den Kioskbetreiber ist die Regel unverständlich. „Ich sehe das als schlechten Aprilscherz an und hoffe, dass das Gesetz in absehbarer Zeit rückgängig gemacht wird“, fordert er. Es seien die falschen, die unter der Regel leiden.
Finanzbeamte führen Testkäufe durch
Das Finanzressort betont, dass das neue Gesetz dazu dienen soll, Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Darum müssen auch Bremer Bäcker, Kioske oder Friseure bald mit unangekündigten Kontrollen rechnen. „Im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung oder einer Kassen-Nachschau wird geprüft, ob der Unternehmer der Belegeausgabepflicht nachkommt“, erklärt Dagmar Bleiker, Sprecherin des Ressorts. Finanzbeamte führen Testkäufe durch und heben die Bons auf.
„Anhand des Belegs ist es unter anderem leichter nachprüfbar, ob der Geschäftsvorfall einzeln festgehalten, aufgezeichnet und aufbewahrt wurde“, sagt Bleiker.
Kritik aus der Kreishandwerkerschaft
Bereits vor der Einführung hatte die Bonpflicht für Kontroversen in Bremen gesorgt. Stefan Schiebe, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Bremen, kritisiert etwa: „Das kostspielige Bürokratiemonster in Bäckereien wird größer und größer. Das kann einem die Lust auf die Selbstständigkeit wirklich vermiesen. Wenn wenigstens erkennbar wäre, dass die Verhinderung der Steuerhinterziehung damit stringent verfolgt wird. Es drängt sich der Eindruck auf, dass man die Kleinen hängt“, so Schiebe.
Vielen Dank für die Hinweise zu der Länge der Bons. Da hat es von unserer Seite eine Verwechselung gegeben. Richtig muss es heißen „Pro Tag verbraucht er so mindestens zwei Rollen und mehrere Meter an Papier“. Wir bitten dies zu entschuldigen 😉
TEXT im Artikel
Seinen Berechnungen zufolge verbraucht er so pro Tag allein zwei Meter Papier.
Das wären in 365 Tagen (Sonntagsöffnungen mitgerechnet) 730 Meter Papier.
„Auf ein Jahr hochgerechnet bedeutet dass, das ich 175 Kilogramm zusätzlichen Müll produziere“, sagt der Verkäufer.
Wir rechnen mal mit.
175000 Gramm geteilt auf 730 Metrer ergibt ein Gewicht vom 239,72 Gramm pro Meter Bonpapier.
Danach würde ein Meter Bonpapier so viel wiegen wie ein halbes Pfund Butter.
Weiter.
Bei einer Bonlänge von 5 Zentimeter ergeben sich 20 Bons pro Meter.
Mithin weigt ein Kassenbon ca. 12 Gramm
Zum Vergleich
1 Din A4 Blatt 80 Gramm Papier wiegt ca. 5 g (4,9896 Gramm).
Die Lösung?
Von Henrik Schumacher luschig geschrieben, es müsste wohl lauten:
„verbraucht er so pro Tag allein zwei ROLLEN Papier“
Dieses Gesetz reiht sich nahtlos in viele absurde und schwachsinnige Gesetze ein, mit denen uns die Regierung(en) seit etwa 2008 „beglücken“.
Leider wählen zu viele Wähler weiterhin diese Parteien, dafür gibt es dann eben die Quittung, ab jetzt für jeden Bonbon.