Die Bremer streben in die Kleingärten. „Die Nachfragen sind unglaublich gestiegen“, berichtet Katharina Rosenbaum, Geschäftsführerin des Landesverbands der Gartenfreunde in Bremen. Schon gebe es Kleingartenvereine, die keine freien Parzellen mehr hätten, zudem würden nun auch vermehrt Schrebergärten neu verpachtet, die bereits seit Längerem brach gelegen hätten, weil beispielsweise keine Laube existierte.
Seit Beginn der Coronakrise suchen vor allem Familien nach Alternativen zum eigenen Balkon oder der Wohnung. „Deutschlandweit leben 94 Prozent der Kleingärtner in Etagenwohnungen, 50 Prozent sogar in unterdurchschnittlich kleinen Wohnungen. Es ist heute ein Luxus, einen Garten zu haben und gerade jetzt sehr viel wert“, sagt Rosenbaum.
Zielgruppe: Geringverdiener
Geschaffen wurden die Parzellengebiete ursprünglich für Menschen mit geringem Einkommen. „Und genau diese Menschen sollen auch weiterhin unsere Zielgruppe bleiben“, sagt Rosenbaum.
So sehr sich Landesverband und Vereinsvorstände jedoch über die gestiegene Nachfrage freuen, so sehr werden sie auch vor neue Probleme gestellt. Da keine Vorstandssitzungen stattfinden dürfen, werden die meisten Anfragen per Telefon und Online-Formular gestellt. Der Wert einer freien Parzelle muss zudem vor der Neuverpachtung zunächst von ausgebildeten Schätzern bestimmt werden.
Wege gefunden
„Wir haben Wege gefunden. Die Übergabe einer Parzelle findet im Moment nur mit zwei Personen statt. Die Schätzer entscheiden selber, ob sie ihr Ehrenamt weiter ausüben möchten. Wenn ja, können sie zu zweit in die Gärten und wahren dabei den Mindestabstand“, erklärt Rosenbaum. Der Landesverband empfiehlt zudem den Vereinen, bei Übergaben den Vertrag bereits im Vorfeld zu unterschreiben und ihn dann dem Interessenten auszuhändigen.
Bei all der Freude über ein paar hundert Quadratmeter Freiraum für die Familie gelten jedoch auch in Kleingärten derzeit strenge Regeln. „Parzellen sind zwar privater Raum, doch auch dort gelten die gleichen Regeln wie für den öffentlichen Raum“, sagt eine Sprecherin des Innenressorts. Nur Familienmitglieder eines Haushaltes dürfen sich gemeinsam auf dem Grundstück aufhalten, sonst nicht mehr als zwei Personen aus fremden Haushalten. Teilen sich zwei Familien eine Parzelle, empfiehlt das Ordnungsamt, sich an unterschiedlichen Tagen dort aufzuhalten.