Wie es mit dem Ringeschluss der A 281 weitergeht, entscheidet in Kürze das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Foto: WR-Archiv Ob und wie es mit dem Ringschluss der A281 weitergeht, entscheidet in Kürze das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Foto: Archiv
Autobahnbau

A281: Ringschluss ja oder nein?

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Kommende Woche verhandelt das Bundesverwaltungsgericht die Klagen gegen ein Teilstück der A 281.

Gut ein Jahr ist es her, dass die „Vereinigung der Bürgerinitiativen für eine menschengerechte A 281“ einen Eilantrag beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht hatte. Damit wollte sie den sofortigen Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses für Bauabschnitt 2.2 zwischen Neuenlander Ring und Kattenturmer Heerstraße stoppen.

Nun kommt wieder Bewegung in die Angelegenheit. Am kommenden Mittwoch verhandelt das Gericht in Leipzig über die Klagen.

Sofortiger Vollzug ausgesetzt

Einem Stopp durch das Gericht kam 2019 der damalige Verkehrssenator Joachim Lohse zuvor und setzte den sofortigen Vollzug unter Vorbehalt aus.

Die Arbeiten beschränkten sich nur noch auf die Räumung von Kampfmitteln. Gibt das Gericht der Klage statt, kann der erlassene Planfeststellungsbeschluss nicht umgesetzt werden.

Bereits vor zehn Jahren geklagt

Eine rund 20-köpfige Delegation aus Obervieland und der Neustadt will zu der Verhandlung nach Leipzig fahren, wie Norbert Breeger, Sprecher der Vereinigung, mitteilt. Geklagt haben drei Parteien gemeinsam.

Schon 2009 und 2010 hatten die Bürgerinitiativen erfolgreich gegen den ersten Planfeststellungsbeschluss für den Bauabschnitt 2.2 geklagt. Aus Sicht der Bürgerinitiativen ist der Bauabschnitt 2.2 „überflüssig und schädlich“, wie Breeger sagt.

In ihrer Klage weisen sie laut Breeger nach, dass eine verkehrliche Begründung für das Autobahnteilstück nicht stichhaltig sei, zudem seien Alternativen zur Lösung der vorhandenen Verkehrsprobleme nicht fachlich und ergebnisoffen geprüft worden.

Route unter dem Flughafen hindurch bevorzugt

Die Kläger kritisieren auch, dass die Möglichkeit, den Abschnitt 2.2 mit der B6n zur A 1 nach Brinkum gemeinsam zu betrachten und zu planen, mutwillig außer Acht gelassen wurde.

Eine am Runden Tisch im Jahr 2011 vorgestellte Variante des Ringschlusses bis zum ehemaligen Hornbachgelände und unter dem Flughafen hindurch sei zudem die einzig sinnvolle und nachhaltige Lösung, wie es in einer Erklärung der Vereinigung heißt.

Förderverein unterstützt finanziell

„Die zuständigen Senatoren und die Bremische Bürgerschaft waren nicht bereit oder nicht in der Lage, am Runden Tischen fachlich erarbeitete konsensfähige Lösungen zur A 281 und zur B 6n und ihre eigenen Beschlüsse gegenüber dem Bundesverkehrsministerium, der eigenen Verwaltung und einflussreichen Lobbyisten durchzusetzen“, sagt Breeger.

Finanzielle Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Forderungen erhalten die Kläger durch die Vereinigung und einen gemeinnützigen Förderverein, zudem wurden Spenden in den betroffenen Wohngebieten gesammelt.

Ergebnis ist offen

Sollte das Bundesverwaltungsgericht zu dem Schuss kommen, der Planfeststellungsbeschluss sei rechtmäßig, bliebe der Vereinigung eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht, wie der prozessbevollmächtigte Bremer Anwalt Andreas Reich erklärt.

„Wir wissen nicht wie es ausgeht und haben diesen Fall noch nicht besprochen“, sagt der Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

Auch das Bauressort will nicht vorgreifen: „Wir warten in aller Ruhe die Entscheidung des Gerichts ab“, sagt Sprecher Jens Tittmann. Da es um eine unmittelbar bevorstehende Verhandlung gehe, könne man sich in der Sache derzeit nicht äußern.


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