Die Deutsche Bahn warnte schon am Freitagabend vor „extremem Unwetter“ und möglichen „Beeinträchtigungen“. Konkurrent Metronom aktivierte seinen Krisenstab und stockte die Kapazitäten in der Leitstelle auf.
Auch die Bremer Straßenbahn AG bestellt für heute mehr Beschäftigte in ihre Leitstelle ein.
Impfbetrieb aufrecht erhalten
Selbst das Corona-Impfzentrum hat vorgesorgt und mehr Schnee- und Reinigungsdienste organisiert. „Wir möchten den Impfbetrieb trotz der Witterungslage aufrechterhalten“, sagt Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard.
Am stärksten gefragt ist die Bremer Stadteinigung (DBS). 30 große und 50 kleine Streufahrzeuge seien im Einsatz, um Straßen und Wege von Schnee und Eis zu befreien, zudem Handkolonnen mit über 30 Pritschenwagen, sagt DBS-Sprecherin Antje von Horn.
Falls nötig, stehen rund 200 Mitarbeiter für Räumung und Streuung bereit, fast rund um die Uhr – außer zwischen 22 und 1 Uhr. Für den Bremer Norden halten sich zudem externe Dienstleister bereit.
Hauptstraßen bevorzugt geräumt
Priorität haben laut von Horn die Strecken, auf denen Busse und Straßenbahnen fahren, ferner Brücken, Hauptstraßen und Fußwege, für die Stadt fürs Räumen verantwortlich ist.
DBS kann ihre Fahrzeuge je nach Schneemenge umrüsten. „Ab bestimmten Mengen Neuschnee können die Hauptverkehrsstraßen nur noch mit Großstreuern geräumt werden“, erklärt von Horn.
Streumittel haben die Räumdienste ausreichend gelagert. In Bremen Nord und in der Juiststraße wird Salz gelagert. Zudem stehen im Hafen vier Silos mit je 45 Kubikmeter Sand. Das Streusalz setzt DBS nach der Devise ein: „So viel wie nötig und so wenig wie möglich“, sagt von Horn.
Eigentümer sind selber zuständig
Vor der eigenen Haustür muss jeder Bürger selber Schnee und Eis beseitigen. „Bremen hat die Pflicht zur Reinigung der dem Grundstück anliegenden Wege auf den jeweiligen Haus- und Grundstückseigentümer übertragen“, erklärt Ingmar Vergau, Geschäftsführer des Landesverbands von Haus & Grund.
Eigentümer können diese Pflicht auf ihre Mieter übertragen oder einen Winterdienst beauftragen.
Regeln beachten
„Die Gehwege sind in der Regel zwischen 7 und 20 Uhr eis- und schneefrei zu halten. Bei andauerndem Schneefall müssen Eigentümer aber nicht ständig fegen und räumen. Es reicht, damit zu beginnen, wenn sich ein Ende des Schneefalls abzeichnet“, erklärt Vergau.
Etwa anderthalb Meter sollten geräumt werden, auch wenn sich kein Gehweg sondern etwa direkt eine Straße vor dem Gebäude befindet. Das Gesetz regelt sogar, wohin der Schnee geschippt werden darf: zur Fahrbahn hin und nicht auf Gullideckel und Schienen.