Häusliche Gewalt findet hinter verschlossenen Türen statt, im privaten Raum, und ist für andere meist unsichtbar.Foto: Konczak Häusliche Gewalt findet hinter verschlossenen Türen statt, im privaten Raum, und ist für andere meist unsichtbar.Foto: Konczak
Frauenhaus

Frauen besser unterstützen

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Flucht vor häuslicher Gewalt ins Frauenhaus darf nicht zu Verschuldung führen

Gedemütigt, geschlagen, verletzt: Opfer häuslicher Gewalt leiden oft jahrelang. Vielen fällt es schwer, sich jemandem anzuvertrauen – zu groß ist die Scham, zu groß das gesellschaftliche Tabu. Flüchtet eine Frau aus Angst vor weiterer körperlicher und seelischer Gewalt ins Frauenhaus, sollte sie nicht zusätzlich eine mögliche Verschuldung befürchten.

Gemäß dem bestehenden Vertrag zwischen der Stadt Delmenhorst und der Arbeiterwohlfahrt als Betreiber des Frauenhauses werden die Kosten für die Unterbringung und die soziale Betreuung über einen jährlich festzusetzenden Tagessatz abgerech­net. Derzeit werden diese Kosten jedoch nur übernommen, wenn die Frau im Sinne von ALG II, Asyl oder Grundsicherung bedürftig ist. Verfügt sie über ein eigenes Einkommen, gilt sie als sogenannte Selbstzahlerin und muss zum Teil selbst für die Kosten aufkommen. Wie hoch die ausfallen, lässt sich pauschal nicht sagen, da sie abhängig sind von Faktoren wie zum Beispiel der Länge des Aufenthalts und ob die Betreuung auch Kinder betrifft.

Flucht ins Frauenhaus

Die Beigeordnete Inge Böttcher (SPD) hatte bereits im September vergangenen Jahres eine finanzielle Entlastung für diese Frauen beantragt. Passiert ist bislang nichts. Die SPD-Ratsfrau Andrea Lotsios sorgte dafür, dass dieses Thema erneut auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit kam, damit die Verwaltung sich dazu äußern musste und um im Rat mögliche Unterstützer zu finden.

Der SPD-Antrag verlangt, dass im Frauenhaus aufgenommene Frauen nur maximal den jeweiligen Unterkunftsbetrag für eine Person und für längstens 30 Tage beziehungsweise einen Monat zu zahlen haben und weitere Beträge für Beratungs- und Betreuungsleistungen von der Stadt übernommen werden.

Hero Mennebäck, Fachbereichsleiter Jugend, Soziales und Gesundheit, gab zu bedenken, dass die Kommunen bei diesem Thema vom Land alleine gelassen werden. „Die rechtliche Lage lässt eine kommunale Übernahme der Selbstkosten nicht zu.“ Die städtische Gleichstellungsbeauftragte, Darja Petrosjan, schlug daraufhin vor, dass Delmenhorst ein einjähriges Pilotpro­jekt initiiert, welches auch in anderen Kommunen durchgeführt wird. Es sieht vor, dass auch die Kosten der Selbstzahlerinnen von der Kommune übernommen werden. „Frauen, die vor häuslicher Gewalt fliehen, sollten nicht davor abgeschreckt werden, weil sie die Kosten fürchten müssen“, betonte Petrosjan.

Frauen unterstützen

Die Stadtverwaltung soll nun prüfen, ob es über die Sozialgesetzbücher eine Möglichkeit gibt, sich aufgrund der Gewährung spezieller Leistungen an den Kosten zu beteiligen. Hero Mennebäck wird die Vorlage überarbeiten und in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses nach der Sommerpause vorlegen. „Die finanzielle Auswirkung bezüglich des Pilotprojektes ist schwer einschätzbar. Man müsste im nächsten Haushalt eine Position mit einem Haushaltsansatz hinterlegen.“ Ihm sei es wichtig zu betonen, dass es sich bei der bisherigen Entscheidung der Verwal­tung nicht um Mutwilligkeit handelt. Dies sei ein bundesweites Problem, was gelöst werden müsse.

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