Aus Hartz IV wird Bürgergeld, der gelbe Krankenschein wird zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, der Grundfreibetrag 2023 wird auf 10.623 Euro angehoben, und künftig gibt es für jedes Kind monatlich 250 Euro Kindergeld.
Diese vier Beispiele sind nur ein Teil der Änderungen, auf die sich Bundesbürgerinnen und Bürger im neuen Jahr einstellen müssen.
Preisbremse für Gas und Strom
„Gaspreisbremse“ – bei der Wahl zum Wort des Jahres 2022 hat die Gesellschaft für deutsche Sprache den Begriff schon auf Platz drei gewählt. Im neuen Jahr soll diese – genau wie die Strompreisbremse – greifen und für eine finanzielle Entlastung sorgen.
Geplant ist, dass Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres prognostizierten Verbrauchs einen Gas-Bruttopreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde zahlen. Für den Rest gilt dann der Vertragspreis.
Ähnlich funktioniert die Strompreisbremse: Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen wird laut Bundesregierung bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt und soll den Basis-Bedarf (80 Prozent des Vorjahr-Verbrauchs) decken.
Der Rest wird den Stromkunden nach aktuellem Marktpreis in Rechnung gestellt. Die Gas- und Wärmepreisbremse ist befristet und startet ab März 2023, umfasst allerdings rückwirkend auch die Monate Januar und Februar.
Neues 49-Euro-Ticket kommt
Der Nachfolger des erfolgreichen 9-Euro-Tickets wird voraussichtlich 49 Euro kosten und deutschlandweit für Busse und Bahnen im Nahverkehr gültig sein. Wann das Ticket kommt, ist noch unklar. Als Termin wird bisher der 1. April oder 1. Mai 2023 genannt.
Autofahrer müssen sich im kommenden Jahr ebenfalls auf Änderungen einstellen. Wer zwischen 1959 und 1964 geboren wurde, muss spätestens bis zum 19. Januar 2023 seine alte Fahrerlaubnis gegen den EU-Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen.
Auch ein Blick in den Kofferraum ist zu empfehlen, denn ab dem 1. Februar müssen in Verbandskästen zwei medizinische Masken enthalten sein.
Wer die Anschaffung eines Elektroautos plant, sollte die modifizierten Fördersätze zum Jahreswechsel beachten.
Laut ADAC werden künftig batteriebetriebene Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro statt wie bisher mit 6.000 Euro nur noch 4.500 Euro bezuschusst.
Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro werden ab 2023 nur mit 3.000 Euro subventioniert, bislang gab es 5.000 Euro.
Für Plug-In-Hybride entfällt künftig die Förderung.
Mehrweg-Pflicht in Restaurants
Finanziell belastet werden Bürgerinnen und Bürger von den Beitragserhöhungen bei vielen gesetzlichen Krankenkassen. Zudem müssen Raucher ab 2023 für ihre Glimmstengel tiefer in die Tasche greifen.
Neu sind 2023 laut Verbraucherzentrale auch Nachhaltigkeitsthemen wie etwa ein Tierwohllabel oder das Lieferkettengesetz.
Eingeführt wird auch eine Mehrweg-Pflicht in Restaurants, bei Lieferdiensten und Caterern (Ausnahmen gelten etwa für Imbisse), die ihrer Kundschaft künftig neben Einwegbehältern auch Mehrwegalternativen anbieten müssen, um so den Verpackungsmüll zu reduzieren.