Neuer Wohnraum auf einer Fläche von 0,97 Hektar soll in der Zukunft an der Tilsiter Straße entstehen. Der erste Antrag einer Grundstückseigentümerin lag bereits am 21. April 2018 vor. Weitere Eigentümer schlossen sich diesem Antrag an, wodurch ein Bebauungsplan für die Tilsiter Straße 2 bis 9 ins Rollen gekommen ist. Ziel soll eine Nachverdichtung der Grundstücke sein, dafür wird ein Teil der Grünfläche genutzt, die zuvor als Garten benutzt wurden. Der Verwaltungsausschuss der Stadt hat die Aufstellung eines Bebauungsplan in der Sitzung vom 23. März 2022 beschlossen.
In der jüngsten Sitzung, am vergangenen Dienstag, 6. Februar, wurde dieser Plan einstimmig vom Ausschuss beschlossen. „Im Bereich der Bestandsbebauung sollen Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen werden, um beispielsweise Anbauten oder auch energetische Sanierungsmaßnahmen zu ermöglichen“, heißt es in dem Bebauungsplan. Weiter sollen in den derzeit genutzten Hausgärten behutsame Nachverdichtung stattfinden. „Die Herausforderung dabei ist, den Rahmen der Innenentwicklung so aufzuziehen, dass die durch die Planung neu entstehende Bebauung, deren zusätzlich generierten Verkehre und auch der ruhende Verkehr die umgebende Bestandsbebauung und die verkehrliche Funktion der Tilsiter Straße nicht beinträchtigen“, so die Beschreibung. Hierüber haben sich einige Anwohner zuvor Sorgen gemacht.
Maximal 8,5 Meter hoch und 18 Meter breit
Ebenfalls Bedenken hatten die Anwohner im Bezug auf die Versiegelung der Flächen. „Wie in der Vergangenheit schon einmal dargestellt ist in dieser Siedlung der Grundwasserspiegel recht hoch, so dass bei Starkregen die Versickerung so gerade funktioniert“, sagt ein Anwohnender. Klimaschutz und Klimaanpassung sei im Bebauungsplan vorgesehen. Zusätzlich soll eine Dachbegrünung festgesetzt werden. Dadurch wird Regen bereits auf den Dachflächen zurückgehalten. Ebenfalls soll es eine Anlage zur Regenwasserrückhaltung geben. Die Stadt legt laut eigenen Aussagen Wert darauf, weiterhin dem Leitbild einer Klimamusterstadt entsprechen.
In zweiter Reihe sollen dann künftig Wohnhäuser entstehen, die nicht höher als 8,5 Meter mit zwei Vollgeschossen sein dürfen und eine Gebäudelänge und -breite von 18 Metern nicht überschreiten. Während im vorderen Teil die Anzahl der Wohnung auf zwei Wohnungen je Einzelhaus und eine Wohnung je Doppelhaushälfte festgesetzt ist, soll die Siedlungsdichte im hinteren Bereich verringert werden. Bedeutet: Die Anzahl der Wohnung wird auf eine reduziert. Die Errichtung einer Einliegerwohnung ist als Ausnahme zulässig.
Photovoltaik und Dachbegrünung
Die Erschließung erfolgt über die vorderen Grundstücksbereiche. „Mitunter erfordert die rückwärtige Bebauung somit die Veränderung, die Anpassung oder den Abriss der vorderen Bausubstanz Die Erschließung rückwärtiger Wohnbaugrundstücke wird individuell dem Planvollzug überlassen“, so heißt es im Bebauungsplan.
Es ist außerdem vorgesehen, dass auf den Dächern Photovoltaikanlagen installiert werden. „Um eine Durchgrünung des Plangebietes als positiver Effekt auf das Mikroklima sowie Flora und Fauna zu gewährleisten, werden zusätzlich Vorgaben zu Baumpflanzungen auf den Grundstücken und die Verwendung von lebenden Hecken oder Holz zur Grundstückseinfriedung und der Ausschluss von Steingärten getroffen“, führt die Stadt in ihrem Beschluss weiter aus.
Der gesamte Bebauungsplan kann online eingesehen werden. Der Ausschuss hat diesem einstimmig stattgegeben.