Alte Drehstromzähler müssen auch in Kleingärten bis 2032 durch digitale ersetzt werden. Unter Umständen ist aber auch die Erneuerung des ganzen Zählerplatzes notwendig. Foto: Schlie Alte Drehstromzähler müssen auch in Kleingärten bis 2032 durch digitale ersetzt werden. Unter Umständen ist aber auch die Erneuerung des ganzen Zählerplatzes notwendig.Foto: Schlie
Zählertausch

Teurer Tausch für Laubenpieper

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Auch in Kleingärten müssen die alten Stromzähler ausgewechselt werden. Manchmal aber nicht nur diese.

Bis zum Jahr 2032 müssen alle alten Stromzähler durch neue digitale ersetzt werden. Das hat die Europäische Kommission für alle EU-Staaten beschlossen.

In Bremen betrifft der Tausch nicht nur alle Privathaushalte, sondern auch die rund 17.000 Kleingärten. Diese verfügen oftmals noch über sehr alte Sicherungskästen mit einer bis drei Schmelzsicherungen sowie über oft bereits stark in die Jahre gekommene Zählerplätze.

Der Zählerwechsel wird im Land Bremen durch Wesernetz als zuständigem Messstellenbetreiber vorgenommen. In der Regel ist der Austausch kostenlos für Eigentümer und Mieter.

„Wesernetz trägt die Kosten für den Gerätewechsel und den Messstellenbetrieb, sofern die Kunden keinen anderen Messtellenbetreiber beauftragt haben“, erklärt Sprecherin Angela Dittmer.

Abenteuerliche Konstruktionen

Aber: Nicht immer kann der Stromzähler ohne weiteres ausgetauscht werden. „In Schrebergärten kann man schon mal sehr abenteuerliche Konstruktionen vorfinden. Da kann ein Monteur nicht einfach dran. Auch zu alte Zählerplätze und mangelnder Platz für die moderne Technik sind problematisch“, sagt Dieter Siever, stellvertretender Obermeister der Elektroinnung Bremen und Inhaber von Siever und Knüppel in Woltmershausen.

Kosten trägt der Eigentümer

Entspricht der Zählerplatz nicht den aktuell gültigen Vorgaben der technischen Anschlussbedingungen, muss er erneuert werden – auf eigene Kosten. „Das ist unterschiedlich teuer. Es kann aber zwischen 1.500 und 2.000 Euro kosten“, sagt Siever.

Und: „Alle Kosten, die in Verbindung mit der Erneuerung der Kundenanlage anfallen, zum Beispiel die Erneuerung des Zählerplatzes, trägt der Kunde“, sagt Dittmer. Für viele Betroffene eine hohe Summe angesichts des Werts der Laube.

Siever und sein Team haben zwar noch keine Aufträge von Laubenpiepern erhalten, die allermeisten Kleingärten sind in Sachen Zählertausch aber auch noch nicht an der Reihe. „In Teilen ist der Wechsel in Kleingartengebieten bereits erfolgt“, sagt Dittmer. Das sei auch von der Eichgültigkeit der Geräte abhängig. Läuft die Eichung ab, werden die Zähler direkt durch moderne ersetzt.

Termine werden nicht eingehalten

Grundsätzlich werden Kleingärtner ebenso wie Privathaushalte drei Monate vor dem Zählerwechsel von Wesernetz angeschrieben. Herausfordernd gestaltet sich hierbei laut Dittmer aber die Erreichbarkeit der Eigentümer, da diese zum Teil nicht auf die Anschreiben von Wesernetz reagieren oder zum angekündigten Termin nicht auf der Kleingartenanlage angetroffen werden.

„Die Sicherheit geht vor. Wenn Gefahr von den Geräten ausgeht, dann müssen sie getauscht werden“, erklärt Fachmann Siever. Nur so kann auch laut Dittmer der sichere Betrieb zukünftig gewährleistet werden.

Für die Erneuerung können Parzellisten ebenso wie Privathaushalte einen Elektroinstallationsbetrieb ihrer Wahl anfragen. Sind alle notwendigen Arbeiten ausgeführt, melden Kunde oder Installateur die Behebung der Mängel wieder an Wesernetz. Das Unternehmen initiiert dann einen endgültigen Termin zum Zählertausch.

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