In Schulstraßen könnte der motorisierte Verkehr von der Ein- oder Durchfahrt ausgeschlossen werden. Das wäre in Bremen an vielen Schulstandorten nur mit Auswirkungen auf Anwohnende oder den Berufsverkehr umsetzbar. Foto: WR-Archiv In Schulstraßen könnte der motorisierte Verkehr von der Ein- oder Durchfahrt ausgeschlossen werden. Das wäre in Bremen an vielen Schulstandorten nur mit Auswirkungen auf Anwohnende oder den Berufsverkehr umsetzbar. Foto: WR-Archiv
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Schulstraßen nur als Versuch

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Warum eine temporäre Straßensperrung für Pkw vor Schulen in Bremen nicht möglich ist

Nordrhein-Westfalen macht es vor, Hamburg zieht wohl noch in diesem Jahr nach: In beiden Bundesländern ist es verkehrsrechtlich möglich, Schulstraßen anzuordnen und sie temporär für motorisierten Verkehr zu sperren. So sollen insbesondere in den Morgenstunden der Verkehr durch Elterntaxis und die damit einhergehenden Gefahren für andere Kinder gebannt werden. In Paris und Wien werden schon länger ganze Straßenzüge zur Sicherheit der Kinder autofrei gestaltet.

Schulstraßen in Bremen seit Jahren gefordert

Auch in Bremen fordern unterschiedliche Initiativen und Elternvereinigungen seit Jahren die Einrichtung von Schulstraßen vor einzelnen Grund- und weiterführenden Schulen – bisher ohne Erfolg. Denn: In Bremen erlaubt das Straßenverkehrsrecht schlicht die Anordnung von Schulstraßen nicht. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind sie ebenfalls nicht verstetigt.

„Die Einrichtung von Schulstraßen ist nur im Rahmen eines Verkehrsversuchs möglich“, erklärt Aygün Kilincsoy, Sprecher von Mobilitätssenatorin Özlem Ünsal. Eine solche Anordnung setze aber voraus, dass eine so genannte „einfache Gefahrenlage“ festgestellt wird und die Maßnahme verhältnismäßig ist. Eine einfache Gefahrenlage im Sinne der StVO kann sich beispielsweise schon aus einer schlechten Sicht in eine Kreuzung ergeben. Verhältnismäßig wäre dann eine Geschwindigkeitsbegrenzung oder ein Warnhinweis.

„Erfahrungen zeigen, dass Schulstraßen ohne physische Sperreinrichtungen oder eine intensive Kontrolle oft nicht effektiv sind“, so Kilincsoy weiter. Da Schulstraßen demnach auch mit hohen Kosten und Personalaufwand verbunden sind, werde von einer flächendeckenden Umsetzung abgesehen. Zudem erlaube die geltende Rechtslage in Bremen keine straßenrechtliche Teileinziehung, wie es in Nordrhein-Westfalen praktiziert werde, so der Sprecher weiter. Dort ist die Anordnung einer Schulstraße durch einen Erlass ermöglicht worden.

Schulstraßen verlangen Rechtsänderung

Eine Anpassung des hiesigen Straßenverkehrsrechts ist laut Kilincsoy nicht in Planung. „Aktuell gibt es keine Initiative des Senats zur Änderung des rechtlichen Rahmens“,so der Ressortsprecher. Derzeit lägen zudem keine umfassenden Erfahrungen mit temporären Straßensperrungen vor Schulen vor.

Tatsächlich gab es bereits Protestaktionen in unterschiedlichen Bremer Stadtteilen, etwa im Oktober des vergangenen Jahres vor der Grundschule Osterhop, wo die Straße von 7.30 Uhr bis 8.15 gesperrt wurde, um auf die Gefahren, die von Elterntaxis ausgehen, hinzuweisen. Auch eine Petition zielte im Frühjahr 2024 auf die Möglichkeit zur Einrichtung von Schulstraßen.

568 Mitzeichnende unterstützten sie. Mehrere Bremer Schulen beziehungsweise Elternschaften versuchten zudem bisher erfolglos, eine temporäre Sperrung der Straße vor dem Schulgebäude zu erreichen, teilweise sogar mehrfach, wie etwa die Schule am Baumschulenweg.
Dass die Anordnung einer Schulstraße aber kein Allheilmittel ist und je nach örtlichen Gegebenheiten gravierende Auswirkungen auf den morgendlichen Berufsverkehr haben könnte, müsse immer mit bedacht werden, sagt Verena Nölle, Schulexpress-Initiatorin in Bremen.

„Umdenken muss in den Köpfen anfangen“

„Das Umdenken muss in den Köpfen der Eltern anfangen. Man muss beim Thema Schulstraßen hinterfragen, welche Auswirkungen die Anordnung hat, wer sich um die Sperrung kümmert, wer sie kontrolliert. Ein Laufbus müsste in ein Konzept Schulstraße integriert werden.“, sagt Nölle.

Auch in Hamburg ist die Einrichtung einer Schulstraße nicht mit dem Aufstellen von Schranken getan. Die Schulen – Kinder, Eltern und Lehrer – müssen den Weg mitgehen. Schulstraßen sollen dort bevorzugt in 30er Zonen möglich sein, außerdem hat eine temporäre Sperrung auch Auswirkungen auf Anwohnende, Handwerker oder ansässige Vereine und Geschäfte. Aus diesem Grund wird dort derzeit geprüft, für welche Schulen das Modell überhaupt infrage kommen kann.

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