Die Hausbesitzer und Wohnungseigentümer treibt nicht nur der stark steigende Gaspreis um. Künftig müssen sie ihre Anlagen durch einen Experten checken lassen.
So schreibt es die neue Verordnung vor, die am 1. Oktober bundesweit in Kraft tritt. Doch das dürfte schwierig werden. „Es ist utopisch, dass man als Eigentümer jetzt noch einen zeitnahen Termin bekommt“, warnt Ingmar Vergau, der Geschäftsführer des Bremer Eigentümerverbands Haus und Grund.
„Wir können nur empfehlen zu versuchen, einen Termin zu erhalten und das dann nachzuweisen“, rät Vergau.
Interesse war bisher gering
Die Bremer Fachbetriebe arbeiten schon jetzt am Anschlag, wie Steffen Röhrs bestätigt, der Obermeister der Bremer Sanitär- und Heizungsinnung.
Er habe bereits vor einem Monat damit begonnen, den Check zu bewerben, da sei das Interesse aber noch gering gewesen. „Ab Oktober beginnt die Heizperiode. Die Umsetzbarkeit des Gasheizungschecks ist da schwer zu händeln“, sagt Röhrs, Geschäftsführer des Unternehmens Uwe Röhrs.
Check für Stammkunden
Seine Kollegen und er können in den meisten Fällen wegen der hohen Nachfrage zu dieser Jahreszeit einen solchen Check nur im Zuge einer Wartung für die Stammkunden anbieten.
Priorität hätten jetzt die sogenannten Kaltanlagen, also Heizungsanlagen mit Störung, die nicht von alleine wieder anspringen.
„Der Start ab 1. Oktober ist das Problem“, sagt Röhrs. Bis zum September 2024 muss der Check erfolgt sein.
Nicht mit der Wartung vergleichbar
Der neue Gasheizungscheck unterscheidet sich von der jährlichen Wartung, wie Röhrs erklärt. Und er unterscheidet sich auch vom Heizungs-Check 2.0, einer standardisierten energetischen Bewertung der Heizungsanlage.
Diese Kontrolle kostet etwa 350 Euro. Sie wird in der Regel einmalig durchgeführt, wenn die Anlage nicht verändert wird.
Den ab 1. Oktober verpflichtenden Gasheizungscheck hat die Bundesregierung angesichts der steigenden Energiepreise beschlossen. Er ist laut Röhrs eher eine Zustandsfeststellung, oft für rund 100 Euro zu haben.
Überprüft wird etwa, ob die Heizung effizient eingestellt ist und ob sie hydraulisch abgeglichen ist. „Auf dieser Basis wird ein Angebot erstellt. Um Energie zu sparen sind ein hydraulischer Abgleich und das Einstellen der richtigen Temperaturkurve sehr wichtig“, erklärt der Obermeister.
Bisher keine Meldepflicht
Sofern die Anlage optimiert werden muss, sollen die Arbeiten bis spätestens zum 15. September 2024 abgeschlossen sein, wie Haus und Grund-Geschäftsführer Vergau erklärt.
Bisher sind die Betriebe allerdings nicht verpflichtet worden, Mängel zu melden, sagt Röhrs. „Gravierende Mängel an einer Heizungsanlage meldet ohnehin der Schornsteinfeger an die Behörde“, sagt der Obermeister.