Die Staatsanwaltschaft forderte am Dienstag sieben Jahre und zwei Monate Haft für den 24-jährigen Motorrad-Raser. Foto: Sieler Die Staatsanwaltschaft forderte am Dienstag sieben Jahre und zwei Monate Haft für den 24-jährigen Motorrad-Raser. Foto: Sieler
Motorrad-Raser

Zwei Jahre und neun Monate Haft für Motorrad-Raser

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Der 24-jährige Motorradraser ist am Dienstag zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Das liegt weit unter der Strafe, die die Staatsanwaltschaft gefordert hat.

Zwei Jahre und neun Monate muss der 24-jährige Motorrad-Raser wegen fahrlässiger Tötung, vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung und vorsätzlichem Fahren ohne Führerschein ins Gefängnis. Darüber hinaus hat das Gericht dem Angeklagten den Führerschein für vier Jahre entzogen. Das hat das Gericht am Dienstagnachmittag entschieden. Der junge Mann hatte einen Fußgänger tödlich verletzt, der eine rote Ampel überquert hatte. Der Motorradfahrer war hingegen mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. 

In der Urteilsbegründung sagte der Richter, dass nicht ausreichend festgestellt werden konnte, dass der Angeklagte eine Tötung billigend in Kauf nahm. Die Argumente würden für fahrlässiges Handeln sprechen und „nicht so stark für vorsätzliches Handeln“. Dennoch habe er seine Interessen über die Sicherheitsinteressen anderer gestellt.

Strafmildernd wirkte sich nach Angaben des Richters aus, dass der 24-Jährige zu seiner Schuld stehe und dass er sich zur Tat eingelassen habe und Umstände offenbart habe, die sonst nicht unbedingt nachweisbar gewesen wären. Auch ein Mitverschulden des Opfers stellte der Richter fest.

Juristisches Neuland für die Kammer

Zur Mordanklage der Staatsanwaltschaft äußerte sich der Richter in seiner Urteilsbegründung ebenfalls: Ob solchen Fahrten ein Tötungsvorsatz zugrunde liegen könne, sei juristisches „Neuland“, sagte er. Das müsse im Einzelfall betrachtet werden, konnte in diesem Fall jedoch nicht festgestellt werden.

In Anbetracht des Alters des Angeklagten sprach der Richter zudem von „jugendlichem Leichtsinn“. Innerhalb einer Woche kann gegen das Urteil Revision eingereicht werden.

Mit dem Urteil bleibt das Gericht deutlich hinter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe von sieben Jahren und zwei Monaten Haft zurück. Sie plädierte auf bedingten Tötungsvorsatz, der Angeklagte habe den Tot auf Grund seiner Fahrweise billigend in Kauf genommen.

Es sei  lebensfremd, anzunehmen, dass sich der Angeklagte der Gefahr nicht bewusst gewesen sei. „Es hing nur noch von Zufall ab, ob jemand getötet wird oder nicht“, sagte der Staatsanwalt. Auch die Kommentare des  Angeklagten in seinen youtube-Videos ließen den Schluss zu, dass er sich der Tötungsgefahr bewusst gewesen sei. Dabei ging der Staatsanwalt auch auf den hohen Bildungsgrad des angeklagten Studenten ein.

„Er ist nicht gefahren, er ist gerast“

Ferner habe der 24-Jährige keine gültige Fahrerlaubnis besessen. Auch das „rücksichtslose Verhalten“ des Motorradfahrers in seinen Videoclips war Teil des Plädoyers der Staatsanwaltschaft, darin sei seine „abfällige Haltung“ gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern zum Ausdruck gekommen. In den Clips sind viele Fahrten mit überhöhter Geschwindigkeit dokumentiert. Obwohl er sich der Gefahr bewusst gewesen sei, habe er sein Handeln ebenso bewusst fortgesetzt.

Für den Angeklagten spreche hingegen, dass er die Tat bereue, sich teilweise zur Tat eingelassen hat, bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist und das Opfer die Straße bei roter Fußgängerampel betreten habe. Die Nebenklage schloss sich der Staatsanwaltschaft an, und betonte, dass der 24-Jährige seinen Spaß über Menschenleben gestellt habe. „Er ist nicht gefahren, er ist gerast“.

Verteidiger: Anklage politisch motiviert

Die Verteidigung forderte in ihrem Plädoyer eine Aufhebung der Haft und ist der Auffassung, dass der Motorrad-Raser wegen fahrlässiger Tötung verurteilt werden sollte. Die Anwälte des Angeklagten berufen sich dabei insbesondere auf eine Mitschuld des Opfers, weil der Fußgänger bei Rot über die Ampel gelaufen ist. Der Angeklagte habe zwar fahrlässig, jedoch nicht bedingt vorsätzlich gehandelt.

So sei laut Verteidigung die Raserei nicht die Unfallursache. Zudem kritisiert der Anwalt des Angeklagten die Staatsanwaltschaft. Die Anklage sei „politisch“ und „medial gefällig“ gewesen. Die Anklage vermische zudem einen Gefährdungs- und einen Tötungsvorsatz. Auch gehe es in der Verhandlung nicht um die Videos, sondern um den Unfall im Juni. Die beiden Verteidiger schlossen ihr Plädoyer mit der Feststellung, dass vom Angeklagten keine Gefahr mehr ausgehe.

Angeklagter hatte sich für Unfall entschuldigt

Der 24-Jährige hatte bei youtube mehrere Videos von sich hochgeladen, in denen er mit seinem Motorrad viel zu schnell durch die Bremer Innenstadt gerast war. 80.000 Leute folgten dem Kanal. An einem vorherigen Prozesstag hatte der Angeklagte erklärt, mit diesen Videos Geld verdienen zu wollen. Die Unfallfahrt hatte er allerdings nicht gefilmt, wohl weil seine Kamera defekt gewesen sein soll. 

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 17. Juni vergangenen Jahres, einen Fußgänger tödlich verletzt zu haben, als er mit diesem überhöhter Geschwindigkeit zusammenprallte. Dabei soll der 24-Jährige mit seiner Kawasaki beim Aufprall noch mindestens 63 Stundenkilometer schnell gewesen sein, sich dem Fußgängerüberweg vorher allerdings mit mindestens 97 Stundenkilometern genähert haben.

Während der vorangegangenen Verhandlungstage hatte sich der Angeklagte emotional gezeigt und geäußert, dass er den Unfall bereue. Auch psychologische Gutachten hatten den 24-Jährigen entlastet. Auch am Dienstag in der Verhandlung hatte er das letzte Wort. Er wollte die Angehörigen wissen lassen, dass das Opfer für ihn „kein gesichtsloser Mensch“ sei.

 

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