Landwirt auf einem Feld in Wardenburg. Viele Gräben bedeuten für die Landwirte großen Verlust an bewirtschaftbarer Fläche, sollte das neue Wassergesetz wie im Entwurf vorgelegt beschlossen werden. Foto: Konczak
Wassergesetz

„Fünf Meter“ als Reizbegriff für Landwirte

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Der Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes erfüllt viele Bauern im Landkreis Oldenburg weiterhin mit Sorge. Sie sehen durch neue Vorgaben die Wirtschaftlichkeit ihrer Arbeit gefährdet.

Die Familie Bliefernich bewirtschaftet in Wardenburg insgesamt 98 Hektar Acker- und Grünland. Viele Felder sind von Gräben umgeben. Nur so konnte man sie vor 80 Jahren landwirtschaftlich nutzbar machen. „Das sind 10,5 Kilometer Gräben“, hat Sven Bliefernicht ausgerechnet.

Problem: Der Entwurf zur Reform des Niedersächsischen Wassergesetzes sieht vor, dass Landwirte beim Düngen und beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln einen Randstreifen von fünf Metern zu allen Oberflächengewässern halten sollen. Dazu zählen auch Gräben.

Bisher gilt eine Grenze von einem Meter. „Damit würden fünf Hektar Land für uns nutzlos“, rechnet der junge Landwirt vor. „Wenn man da keinen Pflanzenschutz betreibt, wächst da nur noch Kraut und Rüben“, meint er. Man habe nur die Alternative den Streifen nicht mehr zu bewirtschaften oder zu mulchen.

Zusätzliche Fläche müsste her

Gleichzeitig müssten fünf Hektar zusätzliche Fläche her, um genug Futter für 100 Kühe, 60 Mastbullen und die Nachzucht produzieren zu können. Das ginge nicht nur ins Geld. Die Frage sei, ob man überhaupt Flächen bekommen könne, schließlich seien die Nachbarn in der gleichen Situation.

Grund für die geplante Gesetzesänderung ist ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union gegen Deutschland. Bei Messungen fand man zu viel Nitrat im Wasser, auch in Niedersachsen.

Bernhard Wolff, Geschäftsführer des Kreislandvolkverbandes Oldenburg e.V., hält die vorgesehenen Maßnahmen für überzogen. Ein Grund: In Berlin wird gerade auf Bundesebene an einer Änderung der Düngeverordnung gearbeitet.

Düngeverordnung sieht Ausnahmen beim Randstreifen vor

Diese sieht zwar ebenfalls eine Verbreiterung des Schutzstreifens vor, ermöglicht aber Ausnahmen. Wenn die Landwirte technisch sicherstellen, dass sie keine Nährstoffe in die Oberflächengewässer eintragen, sollen ein Meter Randstreifen ausreichen.

In vielen Betrieben ist das bereits heute der Fall. Statt wie früher im hohen Bogen bringen sie die Nährstoffe mit Schleppschläuchen direkt am Boden aus. Vorteil für die Landwirte: Sie können die Maßnahmen viel genauer dosieren.

Angenehmer Nebeneffekt für alle: Die Geruchsbelästigung ist viel geringer. „Man sollte erstmal abwarten, wie sich die Änderung der Düngeverordnung auswirkt, bevor man die nächsten Einschränkungen für die Landwirtschaft beschließt“, meint Wulff.

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