Wie es mit dem Ringeschluss der A 281 weitergeht, entscheidet in Kürze das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Foto: WR-Archiv Der Ringschluss darf laut Bundesverwaltungsgericht vollendet werden. Foto: WR-Archiv
Autobahn-Ringschluss

Nächster Abschnitt der A 281 darf gebaut werden

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Das Bundesverwaltungsgericht hat heute die Klage gegen den Weiterbau der Autobahn 281 abgewiesen.

Damit darf der Abschnitt 2.2 der A 281 (Neuenlander Ring/Kattenturmer Heerstraße) gebaut werden. Die Kläger hatten vor gut einem Jahr per Eilantrag versucht, die sofortige Umsetzung der Baumaßnahmen zu stoppen. Der sofortige Vollzug war jedoch 2019 noch von dem damaligen Bausenator Joachim Lohse ausgesetzt worden. 

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nun die Planungen für den Ringschluss als rechtmäßig erklärt. Geklagt hatten drei Parteien, unterstützt von der „Vereinigung der Bürgerinitiativen für eine menschengerechte A 281“. 

BI: Formale Bestätigung

Schon 2009 und 2010 hatten die Bürgerinitiativen erfolgreich gegen den ersten Planfeststellungsbeschluss für den Bauabschnitt 2.2 geklagt. Aus Sicht der Bürgerinitiativen ist der Bauabschnitt 2.2 „überflüssig und schädlich“, wie Norbert Breeger, Sprecher der Vereinigung sagt.

„Das Bundesverwaltungsgericht hat nur bestätigt, dass die Mindeststandards eines ordentlichen Verfahrens eingehalten wurden und es eine formale Rechtfertigung für den Bauabschnitt 2.2 als sogenannten Lückenschluss zum Zubringer Arsten gibt“, sagt Breeger zum Urteil aus Leipzig. 

„Für uns bleibt dieses Autobahnteilstück überflüssig, schädlich und teuer“, so Breeger weiter. 

Handelskammer begrüßt Urteil

Die Handelskammer Bremen begrüßt den Entschluss des Bundesverwaltungsgerichts. Dies sei eine gute Nachricht für die bremische Wirtschaft.

„Die Komplettierung der Ringautobahn A 281 ist ein Schlüsselprojekt bremischer Wirtschaftspolitik, auf das die Wirtschaft schon viel zu lange warten musste. Von einer nun zügigen Umsetzung des Lückenschlusses im Bereich des Bremer Flughafens, parallel zu dem im Bau befindlichen Wesertunnel, ist ein wichtiger Entwicklungsschub für die Gewerbegebiete entlang der Trasse, aber auch für Bremen insgesamt zu erwarten“, sagt Handelkammer-Hauptgeschäftsführer Matthias Fonger.

Gebiet ist vorbereitet

Es komme nun darauf an, den Bau schnell zu beginnen, sagt Fonger.

Tatsächlich hatte Bausenator Lohse 2019 vor dem Stopp des sofortigen Vollzugs noch die vorbereitenden Arbeiten wie die Kampfmittelräumung vornehmen lassen. 

Bundesstraße 6n noch offen

Der Anschluss der A 281 an die B 6n in Brinkum ist weiterhin offen, da er nicht Teil der Planung ist.

Die B6n muss laut Gericht nicht gemeinsam mit der A 281 geplant werden. Alle Varianten zum Anschluss der Bundesstraße sind mit dem Urteil weiterhin möglich.

„Besonders enttäuschend ist für uns, dass der inhaltliche und planerische Zusammenhang zwischen dem Bauabschnitt 2.2 und der B 6n völlig ignoriert wurde“, so Breeger. Damit falle das Gericht hinter sein Urteil aus dem Jahr 2010 zurück, in dem es eine gemeinsame Planung für sinnvoll gehalten habe, sagt der BI-Sprecher. „Genau das wäre jetzt mit dem geltenden Bundesverkehrswegeplan möglich“, sagt Breeger.

Schaefer: Entlastung für den Bremer Süden

„Das ist eine glasklare Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes. Damit kommt ein jahrelanges Verfahren zu einem Ende. Die Realisierung des Autobahnringes rückt nun in greifbare Nähe. Das ist gut für die Bremer Wirtschaft und entlastet die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadtteile im Bremer Süden vom Durchgangsverkehr.“

Mit dem Urteil aus Leipzig könne der gesamte Ringschluss der BAB 281 gebaut werden, denn auch das Baurecht für den Bremer Wesertunnel, das eigentliche Herzstück der Bundesautobahn, liegt seit Ostern unanfechtbar vor, wie es in einer Mitteilung der Senatorin heißt. Eine bis dahin ruhend gestellte Klage eines Bremer Industrieunternehmens wurde inzwischen für erledigt erklärt. Das Bundesverwaltungsgericht stellte diese Klage bereits am 28. April 2020 ein.

 


Zum Thema: 

A 281: Ringschluss ja oder nein?

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