Auch in den Bussen und Bahnen der BSAG darf kein Alkohol getrunken werden. Der Transport von alkoholischen Getränken ist indes kein Problem. Foto: Schlie Auch in den Bussen und Bahnen der BSAG darf kein Alkohol getrunken werden. Der Transport von alkoholischen Getränken ist indes kein Problem. Foto: Schlie
Verkehrsunternehmen

Alkoholverbot in Zügen scheidet die Geister

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Der Metronom tut es schon länger und seit knapp einer Woche ist auch die Nordwestbahn dabei: Die Unternehmen verbieten den Konsum von Alkohol in ihren Zügen. Die Deutsche Bahn sieht dafür keinen Grund.

Der Christliche Gewerkschaftsbund appelliert an den Konzern, in den Regionalzügen ein Alkoholkonsumverbot zu erlassen und durchzusetzen. Nach Ansicht der Gewerkschaft könnten so exzessiver Alkoholkonsum und Vandalismus eingedämmt werden. Die DB Regio AG sei das einzige Eisenbahnverkehrsunternehmen, das in Regionalzügen von und nach Bremen noch den Alkoholkonsum gestattet, heißt es in einer Mitteilung des Gewerkschaftsbundes.

Die Bahn sieht allerdings keinen Handlungsbedarf für ein entsprechendes Verbot. „Es gibt weder ein Sicherheitsproblem in den Zügen und Bahnhöfen der DB, noch könnte es für weniger übermäßig alkoholisierte Fahrgäste sorgen“, sagt Bahnsprecher Egbert Meyer-Lovis auf Nachfrage.

Alkoholverbot im Metronom ist ein Erfolg

Wenn ein Fahrgast sein Feierabendbier trinke, störe das keinen. Selten gebe es Randalierer zwischen den Passagieren und wenn, seien die nicht zwingend alkoholisiert.

Um allerdings die Rechte des Zugbegleitpersonals zu stärken und konsequenter gegen Störer vorgehen zu können, wünscht sich die Deutsche Bahn, dass vom Gesetzgeber ein Ordungswidrigkeits-Tatbestand eingeführt wird. Wer zum Beispiel randaliert solle mit einem Bußgeld sanktioniert werden.

Bei der Eisenbahngesellschaft Metronom hat man hingegen gute Erfahrungen mit dem Alkoholverbot gemacht. Dort dürfen bereits seit 2009 kein Bier und Schnaps mehr in den Zügen getrunken werden. Sowohl Vandalismusschäden als auch Straftaten und Vertragsstrafen sind seit der Einführung laut Unternehmen stark gesunken. Wer sich nicht an das Verbot hält, muss eine Vertragsstrafe in Höhe von 40 Euro zahlen.

In BSAG-Fahrzeugen darf kein Alkohol getrunken werden

Auch in den Bussen und Straßenbahnen der BSAG gibt es ein Alkoholverbot – auch wenn dieses nicht explizit als solches gekennzeichnet ist. In den Beförderungsbedingungen heißt es:  „Fahrgästen ist insbesondere untersagt, (…) in den Fahrzeugen der BSAG (…) zu essen oder zu trinken“. Und dazu zählt eben auch Alkohol.

Ein Bußgeld erwartet die Mitfahrer bei einem Verstoß zwar nicht, aber „wenn es hart auf hart kommt, werden die Fahrgäste aus dem Fahrzeug verwiesen“, sagt BSAG-Sprecher Jens-Christian Meyer. Er meint damit insbesondere Personen, die viel getrunken haben und durch deren Verhalten sich andere Fahrgäste gestört fühlen.

Der öffentliche Personennahverkehr soll auch immer eine Alternative zum Auto sein – darin sind sich die Verkehrsunterrnehmen einig. „Wenn man vom Weihnachtsmarkt kommt und vielleicht einen Glühwein mehr hatte als geplant, befördern wir die Leute natürlich“, so Meyer. Auch der Transport von Alkohol sei kein Problem. Problematisch wird es bei der BSAG erst, wenn die Dosen und Flaschen geöffnet sind.

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